Auf Land und Gebäude zahlt man in Portugal jährlich Vermögensteuer (contribuição autárquica/CA). Sie wird von den lokalen Behörden (câmara municipal) erhoben.

Die Vermögensteuer (IMI - Imposto Municipal sobre Imóveis) wird von Immobilienbesitzer bezahlt, nicht vom Mieter. Sie wird aus dem steuerlichen Wert (valor tributavel) einer Immobilie berechnet, die aus dem Steuerregister (matriz predial) zu ersehen ist. Dieser Wert wird unter anderem aus dem Marktwert und dem Standort der Immobilie errechnet.

Für die IMI gibt es drei Klassifikationen:

  • städtische Gebäude (prédios urbano) - Steuersatz zwischen 0,7 und 1,3 % des steuerlichen Wertes
  • ländliche Gebäude (prédios rustica - das sind beispielsweise Gebäude, die nur für Landwirtschaft genutzt werden oder unbebautes Land außerhalb der Stadt) - Steuersatz 0,8 % des steuerlichen Wert des
  • eine Mischung aus diesen beiden (prédios misto).

Üblicherweise bekommt man zwischen Januar und April eine Mitteilung über den zu zahlenden Betrag der Vermögensteuer vom Finanzministerium in Lissabon (Direcção das Contribuiçães e Impostos).

Wichtig:

Wenn Sie keine Benachrichtigung erhalten, sollten Sie sicherheitshalber bei der örtlichen Steuerbehörde nachfragen. Die Vermögensteuer wird rückwirkend bezahlt und ist in zwei Raten fällig: einen April, die andere im September. Bezahlen können Sie bei der örtlichen Steuerbehörde (finanças), beim Postamt und bei Ihrer Bank. Denken Sie daran, dass Sie immer eine Quittung bekommen und diese auch aufheben!

Hinweis: Steuern aus dem Ausland bezahlen

Steuerbefreiung von der IMT

Wenn Sie eine Immobilie aus zweiter Hand gekauft haben und die IMT bezahlt haben, sind Sie möglicherweise für 10 Jahre von der Vermögensteuer befreit - dies hängt vom steuerlichen Wert Ihrer Immobilie ab. Für die Befreiung gibt es etliche Bedingungen:

  • Haus oder Wohnung müssen innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung des Kaufvertrags bewohnt werden,
  • der Eigentümer muss dauerhaft dort leben und
  • die Immobilie muss einer natürlichen Person gehören (und nicht etwa einer Firma).

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie vor Ablauf von 90 Tagen nach Abschluss des Verkaufs einen Antrag bei der örtlichen Steuerbehörde einreichen.

Stellen Sie diesen Antrag zu spät oder zahlen Sie Vermögensteuer, obwohl Sie das nicht müssten, haben Sie Pech gehabt: Sie können weder eine Rückerstattung fordern noch die Antragsfrist verlängern. 

Quelle für diese Informationen: justlanded.com. Vielen Dank für die freundliche Zusammenarbeit!

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