Auch "Auslandsdeutsche", die keinen Wohnsitz mehr in der Bundesrepublik haben, sind wahlberechtigt. Diesmal wird es vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag geben, vermutlich Ende Februar 2025. Unabhängig vom genauen Zeitpunkt der Wahl des 21. Bundestags haben die Vorbereitungen dafür bereits begonnen. Bereits jetzt können im Ausland dauerhaft lebende Deutsche Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Eine frühzeitige Beantragung wird dringend empfohlen.Wie kommt man nun an die Wahlunterlagen?
Zunächst muss man unterscheiden:
- Sind Sie lediglich vorübergehend in Portugal oder leben Sie hier als Resident (haben aber noch eine deutsche Meldeadresse)?
- Sind Sie "Auslandsdeutscher" (und haben keine deutsche Meldeadresse mehr)?
Expats, die beispielsweise für ein paar Jahre von seiner Firma ins Ausland gesandt wurden, haben im Normalfall noch eine deutsche Meldeadresse. Sie sind in Deutschland wahlberechtigt. Dasselbe gilt für Residenten (Selbstständige, Rentner/Pensionäre), die zwar einen dauerhaften Wohnsitz in Portugal, aber außerdem eine deutsche Meldeanschrift haben.
Damit sind Sie automatisch im Wählerverzeichnis der jeweiligen Wohnsitzgemeinde eingetragen. An diese deutsche Anschrift werden Wahlbenachrichtigung und Wahlscheinantrag geschickt.
Haben Sie einen Nachsendeantrag nach Portugal oder einen Bevollmächtigten, der Ihren deutschen Briefkasten leert und Ihnen die Post weiterleitet? Dann stellen Sie bei Ihrer deutschen Heimatgemeinde einen Antrag auf Briefwahl.
Achten Sie auf die entsprechenden Fristen, damit Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu Ihnen gelangen und
auch pünktlich wieder in Deutschland sind! Stichtag für die Bundestagswahl 2025 ist vermutlich der 2. Februar 2025.
Sonderfall "Auslandsdeutsche"
Sie sind in Deutschland nicht mehr gemeldet und haben keinen deutschen Wohnsitz mehr? Dann müssen Sie zunächst einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Das geschieht bei der Meldebehörde Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland.
Diesen Antrag kann man online hier ausfüllen, danach ausdrucken, unterschreiben und an die zuständige deutsche Gemeinde/Stadtverwaltung schicken.
NEU ist dieses Mal die Möglichkeit, den ausgefüllten Antrag per E-Mail oder per Fax zu versenden und nicht mehr, wie bisher vorgeschrieben, auf dem normalen Postweg (bei dem es manchmal Verzögerungen gibt).
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl
(für die Bundestagswahl 2025 also wohl am 2. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen.
Diese Frist kann nicht verlängert werden!
Es gibt einige Voraussetzungen für Auslandsdeutsche, die sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen wollen:
- Sie müssen wahlberechtigt sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben.
- Dieser Aufenthalt darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen.
Sind Sie als Deutscher in Portugal geboren oder leben bereits seit Ihrer Kindheit hier, haben aber das 18. Lebensjahr vollendet, sind Sie unter bestimmten Umständen ebenfalls wahlberechtigt. Dasselbe gilt für Deutsche, die länger als 25 Jahre im Ausland leben:
Sie müssen nachweisen, dass Sie "aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind."
Nähere Erläuterungen dazu gibt es hier
Genauere und weitergehende Informationen bekommen Sie
- auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin oder
- auf der Homepage der Botschaft Lissabon
Wer über künftige Wahltermine informiert werden möchte, kann sich beim Auswärtigen Amt in eine „Deutschenliste“ eintragen zu lassen und eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen: