Auch "Auslandsdeutsche", die keinen Wohnsitz mehr in der Bundesrepublik haben, sind wahlberechtigt. In diesem Jahr findet die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 statt. Wie kommt man nun an die Wahlunterlagen?
Zunächst muss man unterscheiden:
- Sind Sie lediglich vorübergehend in Portugal oder leben Sie hier als Resident (haben aber noch eine deutsche Meldeadresse)?
- Sind Sie "Auslandsdeutscher" (und haben keine deutsche Meldeadresse mehr)?
Expats, die beispielsweise für ein paar Jahre von seiner Firma ins Ausland gesandt wurden, haben im Normalfall noch eine deutsche Meldeadresse. Sie sind in Deutschland wahlberechtigt. Dasselbe gilt für Residenten (Selbstständige, Rentner/Pensionäre), die zwar einen dauerhaften Wohnsitz in Portugal, aber außerdem eine deutsche Meldeanschrift haben.
Damit sind Sie automatisch im Wählerverzeichnis der jeweiligen Wohnsitzgemeinde eingetragen. An diese deutsche Anschrift werden Wahlbenachrichtigung und Wahlscheinantrag geschickt.
Haben Sie einen Nachsendeantrag nach Portugal oder einen Bevollmächtigten, der Ihren deutschen Briefkasten leert und Ihnen die Post weiterleitet?
Dann stellen Sie bei Ihrer deutschen Heimatgemeinde einen Antrag auf Briefwahl.
Achten Sie auf die entsprechenden Fristen, damit Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu Ihnen gelangen und
auch pünktlich wieder in Deutschland sind!
Sonderfall "Auslandsdeutsche"
Sie sind in Deutschland nicht mehr gemeldet und haben keinen deutschen Wohnsitz mehr? Dann müssen Sie zunächst einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Das geschieht bei der Meldebehörde Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland. Diesen Antrag kann man online hier ausfüllen -> dann ausdrucken und per Post versenden.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl
(für die Bundestagswahl 2021 also am 5. September 2021) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen.
Diese Frist kann nicht verlängert werden!
Es gibt einige Voraussetzungen für Auslandsdeutsche, die sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen wollen:
- Sie müssen wahlberechtigt sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben.
- Dieser Aufenthalt darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen.
Sind Sie als Deutscher in Portugal geboren oder leben bereits seit Ihrer Kindheit hier, haben aber das 18. Lebensjahr vollendet, sind Sie unter bestimmten Umständen ebenfalls wahlberechtigt. Dasselbe gilt für Deutsche, die länger als 25 Jahre im Ausland leben:
Sie müssen nachweisen, dass Sie "aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind."
Nähere Erläuterungen dazu gibt es hier
Genauere und weitergehende Informationen bekommen Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.
Wer über künftige Wahltermine informiert werden möchte, kann sich beim Auswärtigen Amt in eine „Deutschenliste“ eintragen zu lassen und eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen: