Informationen von VisitPortugal
Einreise aus der EU
Es ist notwendig, einen Ausweis für die Tiere dabei zu haben, der von einem Tierarzt ausgestellt ist. Folgende Informationen müssen darin enthalten sein:
- Angabe von Namen und Adresse des Eigentümers
- die Bescheinigung, dass ein elektronisches Kennzeichen (also ein Chip) oder einer deutlich erkennbare Tätowierung (nur während einer Übergangszeit erlaubt – bis zum 3. Juli 2011) vorhanden sind. Der Chip muss der ISONorm 11784 oder dem Anhang A der ISO-Norm 11785 entsprechen.
- die Bescheinigung über eine gültige Tolllwutimpfung (für Jungtiere unter 3 Monaten gilt dies nicht) mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm).
siehe auch: Aktuelle Einreisebestimmungen von Urlaubsländern
Einreise aus Nicht-EU-Ländern
Neben den Vorschriften wie bei der Einreise aus der EU gibt es für Länder weitergehende Regelungen. Etwa die Bestätigung einer Titrierung neutralisierender Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml.
Diese Verpflichtung ist auf einige Länder nicht anwendbar (Andorra, Kanada, USA, Russische Föderation, Japan, Norwegen und Schweiz, u. a.) - deshalb am besten weitere Informationen zu diesem Thema bei der Generaldirektion für Tierheilkunde oder
auf dieser Seite einholen!
Wichtige Infos bietet außerdem das Merkblatt der Deutschen Botschaft Lissabon (sowohl für Einreise aus EU- wie Drittländern)
Verbote und Vorschriften innerhalb Portugals
Tiere in Restaurants, Geschäften, Supermärkten und an bewachten Stränden sind in der Regel nicht erlaubt. Ausnahme: Blindenhunde. Im öffentlichen Verkehr sind Tiere nur erlaubt, wenn sie sauber und gesund sind und in besonderen Taschen oder Boxen gehalten werden, die sich außerdem in gutem gesundheitlichen Zustand befinden müssen. Es besteht außerdem Maulkorbpflicht (selbst wenn sich kaum ein Portugiese daran hält).
Seit Mai 2018 dürfen Hunde auch mit in Restaurants - wenn der Wirt es erlaubt. Umfragen haben allerdings gezeigt, dass sich in dieser Saison noch ncht sehr viel geändert hat: Die meisten Lokale lassen das Hundeverbot bestehen. Etwas anders sieht es in Außenbereichen von Restaurants aus. Aber auch da gilt: Wenn der Restauraninhaber das Hundeverbot nicht ausdrücklich aufhebt. bleibt es bestehen.
Neues Tierschutzgesetz seit März 2017
Seit März 2017 gilt in Portugal ein neues Tierschutzgesetz: Tier sind damit keine "Sache" mehr, sondern "fühlende Lebewesen, die besonderen Schutz genießen".Erläuterung des neuen Tierschutzgesetzes (deutsche Seite von RA Philippe Lafontaine)