Alle Europäer, die seit mindestens zwei Jahren einen portugiesischen Cartão de Residência permanente haben und deren Führerschein im Heimatland eine unbefristete oder andere Gültigkeit hat als in Portugal, müssen ihren europäischen oder nationalen Führerschein umtauschen.
Aber auch Residenten, die keine residência permanente haben, sondern lediglich das Certificado de Registo de Cicadão da União Europeia, sind zum Umtausch verpflichtet.
Das betrifft konkret derzeit vor allem Bürger aus den Ländern Belgien, Deutschland, Frankreich und Österreich, weil dort eine unbefristete Fahrerlaubnis gegeben ist. Wie es nach dem "Brexit" mit britischen Staatsbürgern in Portugal aussieht, ist noch völlig ungeklärt. Aber alleine eine unbefristete Fahrerlaubnis im Heimatland ist nicht ausschlaggebend. Wichtig ist außerdem, welche Unterschiede zu Portugals Gesetzen in Bezug auf Einschränkungen, Aussetzungen, Entzug oder gar Aufhebung der Fahrerlaubnis bestehen.
hier geht es direkt zum aktuellen Information der deutschen Botschaft in Lissabon
Welcher Führerschein muss umgetauscht werden?
Alle Führerscheine, die zum einen unbegrenzt gültig sind und zum anderen nicht dieselben Regelungen enthalten wie die nationalen portugiesischen Führerscheine.
Die Pflicht zum Umtausch betrifft zunächst alle Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor dem 19.1.2013.
Es ist dabei gleichgültig, ob es sich beim diesem Dokument noch den alten grauen Führerschein, den ersten europäischen in rosa (beide aus Papier) oder den zweiten europäischen im Scheckkartenformat aus Plastik handelt.
Hier eine Übersicht der alten und neuen Fahrzeugklassen
Deutsche Führerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, haben kein "Verfallsdatum"; sie sind also unbegrenzt gültig (selbst wenn sie bis 2033 auch in Deutschland umgetauscht werden müssen).
Nach neuesten Informationen aus Deutschland soll der Umtausch der alten Führerscheine (die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden) schon früher und zeitlich gestaffelt stattfinden: um einen Ansturm zu vermeiden und eine Entzerrung der Situation zu erreichen. Die Bundesländer planen, Führerscheine die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, schon bis 2024 umtauschen zu lassen; für Führerscheine, die ab 1999 bis 19.Januar 2013 ausgestellt wurden, soll weiterhin die Umtauschfrist bis 2033 gelten. Quelle: SPON
Deutsche Führerscheine, die ab 20. Januar 2013 ausgestellt werden, haben zwar ein Gültigkeitsdatum von 15 Jahren eingetragen und müssen dann - wie etwa auch Reisepass oder Personalausweis - erneuert werden. Dabei wird lediglich das Dokument erneuert, es muss keine neue Prüfung abgelegt werden.
Das heißt jedoch im Klartext: Auch diese deutschen Führerscheine, die nach dem 20.1.2013 ausgestellt wurden, sind nach deutscher Gesetzeslage "unbegrenzt" gültig, selbst wenn man das Dokument nach 15 Jahren erneuern muss.
Für diese Erneuerung ist derzeit keine gesundheitliche Befähigungsprüfung vorgeschrieben - anders als in Portugal: Hier gibt es die entsprechende gesetzliche Vorgaben nach einer physischen und psychischen Prüfung der Fahrtauglichkeit. Und genau darum geht es: Diese Unterschiede einerseits in der Gültigkeitsdauer, andererseits in der Vorschrift nach einer gesundheitlichen Prüfung und auch die Zeitdauer bis zu einer Erneuerung (Deutschland: 15 Jahre, Portugal: 10 Jahre und weniger) lassen es zu, dass die nationalen Vorschriften Portugals "über" dem EU-Recht stehen und einen Umtausch erzwingen.
Deshalb müssen Residenten, die mehr als zwei Jahre in Portugal leben, ihren deutschen Führerschein auch dann umtauschen, wenn er nach dem 20.1.2013 ausgestellt wurden - und zwar, wenn das Datum der Gültigkeit erreicht ist (frühestens also 2028). In jedem Fall jedoch muss der Führerschein innerhalb der 60-Tage-Frist beim IMT angemeldet werden. Das Dokument ist auch nur dann gültig und wird bei Kontrollen akzeptiert, wenn Sie die entsprechende "Anmeldung" zusammen mit Ihrem Führerschein vorlegen können.
Infos des IMT (Straßenverkehrsamt Portugal) zur Umtauschpflicht
Eine gute Zusammenfassung dazu findet sich in den Ausführungen des bekannten Rechtsanwalts Dr. Rathenau/Algarve.