Vorschriften zum Aufenthaltsrecht

Die portugiesische Regierung setzt eine Vorgabe der Europäischen Union (Direktive 2004/38/CE - siehe unten) in nationales Recht um, die das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern, Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und Bürgern der Schweiz behandelt. Dabei haben sich im Vergleich zur ehemaligen residência ("Aufenthaltsgenehmigung") einige Änderungen ergeben. 

Das Wichtigste hier:

  • Jeder EU-Bürger, der sich länger als 3 Monate in Portugal aufhält, muss sich innerhalb einer Frist von 30 Tagen bei der Gemeinde seines Aufenthaltsortes (Câmara Municipal) anmelden. 

Hinweis: Wer in Portugal "überwintert" (oder sich zwar länger als 3 Monate aufhält, aber keinen Wohnsitz im Land hat bzw. anstrebt), benötigt keine Anmeldung bei der Gemeinde. Sowohl Campingplätze als auch die Besitzer von Ferienwohungen/häusern sind verpflichtet, ihre Gäste jeweils bei der SEF anzumelden. Damit ist der "Meldepflicht" genüge getan.

  • Er erhält dort eine Anmeldebescheinigung (certificado de registro, auch CRUE - Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia - genannt).
  • Bei der Beantragung muss ein gültiger Pass/Personalausweis vorgelegt werden und
  • ein Nachweis für die genaue Wohnadresse (Mietvertrag, Grundbucheintrag, Kopie der Rechnung vom Stromverversorger oder der Telekom).
  • Die sonstigen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung wie ausreichendes Vermögen und Krankenversicherung, Arbeitsstelle oder Aufenthalt als Schüler/Student müssen eidesstattlich versichert werden (declaração sob compromisso de honra). 
  • Diese Bescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig. Sie kann auch für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt werden, wenn der Antragsteller voraussehbar nicht fünf Jahre, sondern weniger im Lande sein wird.
  • Die Beantragung kostet 15 Euro.
  • Ein so angemeldeter EU-Bürger kann sich 6 Monate im Jahr außerhalb Portugals aufhalten, ohne dass dieses Certificado erlischt. Gegebenenfalls muss sie neu beantragt werden.
  • Nach Ablauf von 5 Jahren kann (nicht muss) bei der SEF (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras) eine Daueraufenthaltskarte (documento de residência permanente) beantragt werden, die innerhalb von 15 Tagen erteilt werden muss. Diese residência permanente ist unbefristet, das Ausweisdokument selbst muss allerdings alle 10 Jahre erneuert werden.
  • Die nach altem Recht ausgegeben titulos de residência bleiben gültig, können auf Antrag aber gegen die neuen Bescheinigungen umgetauscht werden.
  • Verstöße gegen die Anmeldepflicht und falsche Angaben sind mit Bußgeld belegt. Wer sich nach 3 Monaten nicht anmeldet, muss mit Strafen von 400 bis 1.500 Euro rechnen. Bewusst falsche Angaben "kosten" 500 bis 2.500 Euro. Wer fahrlässig handelt, zahlt die Hälfte.

Nicht zu verwechseln ist das CRUE (Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia) mit einem Atestado de Residência, das den Wohnsitz in Portugal bestätigt. Dieses ist lediglich 3 Monate gültig und keine Aufenthaltsgenehmigung. Das Atestado de Residência ist eine Bestätigung darüber, dass man in Portugal seinen "gewöhnlichen Wohnsitz" hat. Es wird vom Ortsbürgermeister (Presidente da Junta de Freguesia) ausgestellt. Kennt der Ortsbürgermeister die Person nicht, müssen regelmäßig zwei Personen, die im Wählerverzeichnis der Ortsgemeinde registriert sind, bezeugen, dass die Person tatsächlich ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ortsgemeinde hat.      

    
links: Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia (CRUE), rechts: Cartão de Residência Permanente

Unsere Buchempfehlung

 

Kann denn Fado fade sein

Das "Portugalbuch", das lange vergriffen war, ist nun wieder neu aufgelegt: erweitert, ergänzt, aktualisiert.