Was neben dem Kaufpreis an Kosten auf Sie zukommt

Leider ist es nicht damit getan, dass Sie nur Ihren Kaufpreis entrichten. Es gibt eine Menge Zusatzkosten, die nach dem Kauf ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder Ihres Grundstücks auf Sie zukommen. Gehen Sie am besten davon aus, dass sich der Kaufpreis um etwa 10-15 Prozent erhöht - das ist mehr als in manch anderen Ländern der Europäischen Union.

 

Früher war es durchaus üblich, den steuerlichen Wert der Immobilien wesentlich niedriger anzugeben als er den Tatsachen entsprach. Damit sparte man an den Gebühren, die sich aus dem steuerlichen Wert errechnen. Mittlerweile aber wurden die meisten Immobilien neu geschätzt, und es gibt hohe Strafen, wenn Sie als Käufer einen falschen, das heißt niedrigeren Preis angeben. Die folgenden Gebühren fallen bei einem Immobilienkauf in Portugal an:

Bei neuen Immobilien

Mehrwertsteuer (derzeit 23 Prozent)

Die Mehrwertsteuer in Portugal (IVA) beträgt momentan - Stand Januar 2016 - 23 Prozent. Sie ist dann fällig, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus direkt vom Bauherrn kaufen und diese Immobilie zum ersten Mal auf den Markt kommt. Diese Steuer ist normalerweise im vereinbarten Preis enthalten (auch in den Anzeigen) und sollte nicht nachträglich noch auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden. Überprüfen Sie dies genauestens!

Notarielle Gebühren

Die Auslagen für den Notar sind in Portugal gesetzlich festgelegt - und sind nicht mehr vom Kaufpreis abhängig. Üblicherweise kommt auf Sie etwa ein Betrag von 150 Euro zu, pro Änderung oder Klausel im Kaufdokument nochmals zusätzlich 1,25 Euro. Möglicherweise gibt es auch noch kleinere Zusatzkosten, die sich aber im Rahmen halten.

Anwaltskosten

Es ist sehr empfehlenswert, beim Immobilienkauf in Portugal einen eigenen Anwalt hinzuzuziehen - selbst wenn das mit Kosten verbunden ist. Die juristischen Kosten, die bei einer Eigentumsübertragung entstehen, betragen normalerweise etwa ein bis zwei Prozent des Kaufpreises. Die tatsächliche Summe hängt von der geleisteten Arbeit ab, es gibt jedoch in der Regel eine Art Minimalgebühr. Diese sollte schriftlich fixiert werden, damit fahren Sie als Käufer in der Regel besser, als wenn Sie einen Anwalt "einfach so" beauftragen, den Kaufvertrag zu begutachten.

Formelle Anmeldegebühren

Beim Grundbuchamt (conservatória do registo predial)  fallen Anmeldegebühren an: Sie liegen etwa bei 0,75 bis ein Prozent des Immobilienwerts. Üblicherweise zahlt man diese Anmeldegebühr an den Notar - zusammen mit dessen Gebühren. 

Gebühren für einen Sachverständigen

Die Kosten für einen Sachverständigen, wenn Sie etwa ein Gebäude oder ein Grundstück begutachten lassen wollen, hängen ganz von der Art der Untersuchung ab. Es ist sicher preiswerter, lediglich den Wert der Immobilie zu schätzen als beispielsweise eine komplette Untersuchung , möglicherweise unter erschwerten Bedingungen , durchführen zu lassen .

Ein Beispiel: Die Wertermittlung für ein Haus von einem Kaufpreis von etwa 200.000 Euro kommt auf ca. 550 Euro, für eine komplette Untersuchung zahlen Sie etwa 800 Euro.

Maklercourtage

Die Gebühren für den Makler liegen zwischen fünf und 10 Prozent des Kaufpreises. Üblicherweise werden sie vom Verkäufer bezahlt; allerdings sind sie oft im angebotenen Preis enthalten - und damit zahlen Sie als Käufer.

Hypothekenkosten

Für die Bereitstellung, Bearbeitung und Bewertung einer Hypothek sind bei der Bank ebenfalls Gebühren fällig. Die Bearbeitungsgebühr beträgt normalerweise etwa ein Prozent der Darlehenssumme, die Verwaltungsgebühr können Sie mit derselben Summe veranschlagen.

Versorgungsgebühren

Möglicherweise müssen Sie die Anschlüsse für Strom, Gas und Wasser sowie die Installation der entsprechenden Zähler bezahlen. Sollte dies nicht im Kaufpreis inbegriffen seien, achten Sie darauf, dass der Bauherr Ihnen eine Gesamtübersicht über alle Anschlusskosten aushändigt.

bei Immobilien aus zweiter Hand: Übertritts-Steuer

Die frühere SISA - seit 2004 IMT - Imposto Municipal a Transmissão Onerosa de Imóveis- ist auch in Portugal sehr umstritten. Immer wieder soll sie abgeschafft oder zumindest vermindert werden. Derzeit jedoch (Stand Januar 2016) gilt sie immer noch. Die Raten der IMT sind relativ hoch - und diese Steuer muss auf alle wieder verkauften Immobilien gezahlt werden (also auf jede Wohnung und jedes Haus, das nicht zum ersten Mal verkauft wird). Diese Steuer wird jährlich an die Inflation angepasst.

Tabelle und Beispielrechnungen für die IMT (portugiesisch)

Quelle für diese Informationen: justlanded.com. Vielen Dank für die freundliche Zusammenarbeit!

Unsere Buchempfehlung

 

Kann denn Fado fade sein

Das "Portugalbuch", das lange vergriffen war, ist nun wieder neu aufgelegt: erweitert, ergänzt, aktualisiert.