Infos für die Einfuhr von Auto oder Motorrad, zur Ummeldung, zu Steuern und Versicherung
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Einmalige Kfz-Zulassungssteuer: ISV (Imposto sobre Veiculo)
Wer seinen Wagen in Portugal anmeldet (etwa nach einem Umzug), muss die Kraftfahrzeugzulassungssteuer - Imposto sobre Veículo bezahlen. Das gilt für alle Fahrzeuge - auch Neuwagen, die vom Händler verkauft werden. Auch deshalb sind Kraftfahrzeuge (ob neu oder gebraucht) in Portugal teurer als etwa in Deutschland. Dennoch kann es unter bestimmten Voraussetzungen günstiger sein, einen Wagen im Lande zu kaufen: nämlich dann, wenn man sich entweder die etwas komplizierte Prozedur ersparen will, ein Kfz aus dem Ausland in Portugal einzuführen oder wenn die ISV den Wert eines gebrauchten Fahrzeugs übersteigt.
Hinweis: Im Rahmen eines Umzugs nach Portugal ist es möglich, die ISV zu umgehen. Man darf unter bestimmten Bedingungen ein Kfz steuerfrei einführen. Zu den Bedingungen gehört unter anderem (wird bei Gesetzesänderungen aktualisiert):
- Die Frist, um diese Steuerbefreiung zu beantragen, beträgt nicht mehr nur sechs, sondern seit 2018 zwölf Monate.
- Das Kfz muss bereits sechs Monate vor dem Umzug nach Portugal Eigentum im Eigentum des Antragstellers gewesen sein.
- Es darf nach der steuerfreien Zulassung in Portugal innerhalb einer bestimmten Frist (zwölf Monate) nicht veräußert oder verschenkt werden. Das wird stichprobenartig kontrolliert. Wird diese Frist unterschritten und geht das Kfz an eine in Portugal ansässige Person, wird ein Restbetrag der ISV fällig.
- Ganz neu ist die Bestimmung, dass in Portugal ansässige Personen, die ein Kfz von jemandem im Ausland erben, dieses ebenfalls steuerbefreit einführen können. Hierbei beträgt die Frist zur Antragstellung 23 Monate.
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Bei einer Erstanmeldung des Fahrzeuges in Portugal benötigen Sie neben den Ausweisdokumenten (also Cartão de Residência oder Reisepass/Personalausweis plus Certificado de Registo) das Formular Impresso Modelo Único sowie eine Bescheinigung des Finanzamtes, dass das Fahrzeug "schuldenfrei" ist.
Bei einer Ummeldung (wenn das Fahrzeug also bereits portugiesische Kennzeichen besitzt) verwenden Sie bitte dasselbe Formular wie bei der Erstanmeldung und legen außerdem die Fahrzeugpapiere und Ihre Steuernummer (NIF) vor. Die Ummeldung geschieht beim Conservatória de Registo der jeweiligen Gemeinde, sie kostet € 65,-- (Stand 2018). Nach der Umschreibung erhält der Käufer (also der neue Besitzer) vorläufige Kfz-Papiere, das neue Documento Único Automóvel wird innerhalb einer Frist von 60 Tagen per Post zugestellt. Normalerweise werden die neuen Kfz-Papiere allerdings innerhalb von wenigen Arbeitstagen versandt.
Kfz-Versicherung anhand des Kennzeichens feststellen
Wer ein Gebrauchtfahrzeug kauft oder in einen Unfall verwickelt ist, möchte unter Umständen wissen, bei welcher Versicherung der Gebrauchtwagen oder das "gegnerische" Fahrzeug versichert ist. Dies ist über das Portal de Consumidor der ASF (Autoridade de Supervisão de Desguros e Fundos de Pensões) leicht feststellbar:
- einfach die Zahlen-Buchstaben-Kombination des Kennzeichens in der ASF-Suchmaske eingeben.
- Nach der Verifizierung des Captchas wird die Versicherungsgesellschaft angezeigt.
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Voraussetzungen
Seit 1.7.2017 kann man die Declaração Aduaneira de Veículo (DAV) beim Zoll ausschließlich elektronisch bei den Steuerbehörden einreichen. Dazu ist - falls man nicht mit einem Zollagenten arbeitet - der eigene elektronische Zugang bei den Finanças erforderlich.
Ab Januar 2018 sollen auch andere Unterlagen für die Ummeldung/Einfuhr (wie etwa der Inspektionsbericht) nur noch elektronisch eingereicht werden. (Gesetzliche Handhabe: Decreto-lei 53/2017 vom 31. ai 2017)
Ohne portugiesische Steuernummer (NIF) können Sie ein Kfz nicht nach Portugal einführen und hier zulassen. Sie finden unter dem angegebenen Link genaue Informationen darüber, wie Sie Ihre Steuernummer beantragen und welche Dokumente Sie dafür benötigen.
Der Online-Zugang zu den portugiesischen Finanzbehörden ist seit 1.1.2017 unerlässlich, wenn Sie ein Kfz "legalisieren", also nach Portugal einführen wollen. Zunächst müssen Sie sich dafür im Portal das Finanças registrieren. Das Finanzamt verschickt per Post innerhalb weniger Tage Ihr persönliches Passwort an die von Ihnen hinterlegte Adresse. Damit haben Sie zum einen vollen Zugang zu Ihren portugiesischen Steuerkonto, zum anderen auch auf den offiziellen Simulator für die Kfz-Steuern.
Ohne Zugang zum Portal des Finanzamts können Sie sich über die zu erwartende Steuerhöhe ebenfalls informieren (allerdings ohne Gewähr):
über dieser externen Simulator
Diese Unterlagen benötigen Sie
Kfz-Infos und -dokumente
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So gehen Sie vor
- zum TÜV (IPO) mit dem ausgefüllten Formblatt Mod. 9 -> Verzeichnis der Centros de Inspeção
- Einfuhr-TÜV machen lassen (Termin erforderlich)
- an Warndreieck, Warnweste etc. denken
- zum zuständigen IMTT mit den Unterlagen vom TÜV (Mod. 9 und alle weiteren vom TÜV erhaltene Unterlagen (Kopien!)
-> Verzeichnis der IMTT: Norte, Centro, Lisboa e Vale de Tejo, Alentejo und Algarve
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Sie bringen Ihr Kfz aus dem Ausland (und mit den entsprechenden Kennzeichen) mit nach Portugal?
Das ist für den Urlaub und sogar einen etwas längeren Aufenthalt kein Problem. Denn:
Wer sich weniger als ein halbes Jahr in Portugal aufhält, muss sein Kfz weder ummelden noch die Kraftfahrzeugzulassungssteuer - Imposto sobre Veículo bezahlen. Das Fahrzeug darf in diesem Zeitraum vom Eigentümer, dem Ehegatten bzw. Lebensgefährten sowie Vor- oder Nachfahren ersten Grades gefahren werden. Es gilt außerdem: Der jeweilige Fahrzeugführer darf sich nicht länger als 185 Tage pro Kalenderjahr in Portugal aufhalten.
Hinweis: Das Kfz darf man in dieser Zeit nicht an jemanden verleihen oder vermieten, der seinen Wohnsitz in Portugal hat. Auch das ist EU-weit überall genauso geregelt und es gilt für Staatsbürger des entsprechenden Landes wie für Residenten. Eine solche Person darf das Kfz nur dann fahren, wenn Sie mit im Auto sitzen. Freunden oder Verwandten, die Sie in Portugal besuchen (und die keinen festen Wohnsitz im Lande haben), dürfen das Fahrzeug benutzen (es kann empfehlenswert sein, dies durch einen schriftliche Bestätigung festzuhalten, die der Polizei auf Verlangen vorgelegt werden kann).