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Prinzipiell werden Führerscheine aus der EU in Portugal anerkannt - jeder EU-Bürger, der sich lediglich im Urlaub (selbst wenn der ein paar Monate dauert) und nicht dauerhaft hier aufhält, muss sich also keine Sorgen machen, wenn er in eine Verkehrskontrolle gerät und nach Fahrzeugdokumenten bzw. Führerschein gefragt wird.
Allerdings erlaubt eine entsprechende EU-Richtlinie: Die einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können den in einem anderen Land ansässigen Residenten (also EU-Bürgern, die einen dauerhaften Wohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt dort haben) vorschreiben, entsprechende nationale Vorschriften auf den Führerscheininhaber umzusetzen. Und genau diese Vorschriften sind in Portugal nun einmal anders als in Deutschland (und auch einigen anderen EU-Staaten). Portugal hat also - selbst wenn viele das stört und sie es nicht einsehen möchten - EU-Recht umgesetzt, wenn es den Umtausch eines nicht-nationalen EU-Führerscheins in einen portugiesischen EU-Führerschein fordert und durchsetzt.
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Alle Europäer, die seit mindestens zwei Jahren einen portugiesischen Cartão de Residência permanente haben und deren Führerschein im Heimatland eine unbefristete oder andere Gültigkeit hat als in Portugal, müssen ihren europäischen oder nationalen Führerschein umtauschen.
Aber auch Residenten, die keine residência permanente haben, sondern lediglich das Certificado de Registo de Cicadão da União Europeia, sind zum Umtausch verpflichtet.
Das betrifft konkret derzeit vor allem Bürger aus den Ländern Belgien, Deutschland, Frankreich und Österreich, weil dort eine unbefristete Fahrerlaubnis gegeben ist. Wie es nach dem "Brexit" mit britischen Staatsbürgern in Portugal aussieht, ist noch völlig ungeklärt. Aber alleine eine unbefristete Fahrerlaubnis im Heimatland ist nicht ausschlaggebend. Wichtig ist außerdem, welche Unterschiede zu Portugals Gesetzen in Bezug auf Einschränkungen, Aussetzungen, Entzug oder gar Aufhebung der Fahrerlaubnis bestehen.
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Portugal hat das EU-Gesetz zur Vereinheitlichung der Führerscheine bereits am 2.11.2012 ratifiziert.
Damit endete die zweijährige Übergangsfrist am 2.11.2014, und deshalb musste der Führerschein im Grunde noch im Oktober 2014, also vor dem 2.11.2014 umgeschrieben werden. Weitere, erweiterte Richtlinien und Bestimmungen wurden in Portugal allerdings zum 2.1.2013 ratifiziert - etwa die Handhabung der unterschiedlichen Fahrzeugklassen. Deshalb endete die Frist konkret erst am 2.1.2015.
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Zunächst muss man zum Arzt (wenn man über 40 Jahre alt ist), um sich ein Attest über die allgemeine Fahrtauglichkeit ausstellen zu lassen. Wer eine Sehhilfe hat/braucht, benötigt zusätzlich ein Attest vom Augenarzt.
Wer damit zufrieden ist, den normalen portugiesischen Führerschein zu erhalten (Fahrzeuge bis 3,8 Tonnen - Anhänger bis 750 kg), dem genügt das Attest von jedem beliebigen Hausarzt.
Achtung: Das ärztliche Attest muss Seit 15. Mai 2018 ausschließlich online ans IMT (das zuständige Straßenverkehrsamt) übermittelt werden. Fragen Sie bei Ihrem Hausarzt nach, ob er über die entsprechende Software verfügt.
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Seit 1. Oktober 2020 kann man den Antrag und alle benötigten Dokumente online beim IMT einreichen.
Danach wird ein Termin vereinbart, denn man muss (um die biometrischen Daten zu erfassen), persönlich beim IMT vorsprechen, damit der komplette "Austauschprozess" abgeschlossen werden kann. Hier die entsprechenden Links (Englisch und Portugiesisch):
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Sie können zu einem despechante gehen, damit Sie sich den Weg zur IMT sparen.
Hinweis: Dies ist nur in solchen Fällen möglich, bei denen das IMT kein eigenes Foto anfertigt!
IMT Ausstellungsgebühr Führerschein Scheckkarte: 30 €
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Zuständig ist stets das IMT - Instituto da Mobilidade e dos Transportes mit seinen jeweiligen "Außenstellen".
NORTE
Direção Regional de Mobilidade e Transportes do Norte
Av. Fontes Pereira de Melo, 485/527
4149-015 PORTO
Tel. 22 619 64 00
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In Portugal gelten dieselben Führerscheinklassen wie in der übrigen EU. Achten Sie trotzdem darauf, dass die Fahrzeugklassen richtig übertragen werden.
Es gibt außerdem Unterschiede von der "alten" Einteilung her:
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Die Erneuerung geht einher mit dem Einreichen eines ärztlichen Attest über den allgemeinen Gesundheitszustand und damit die Fahrtüchtigkeit, außerdem - so man Sehhilfen benötigt - mit dem Attest eines Augenarztes.
Achtung:
Die Frist für die Neu-Beantragung beginnt jeweils ein halbes Jahr VOR Ablauf des entsprechenden Lebensjahres und damit der Gültigkeitsdauer. Die Untersuchung fürs ärztliche Attest darf bei Beantragung der Verlängerung nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
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Ab 1. Juni 2016 führt der portugiesische Staat ein Punktesystem für portugiesische Führerscheine ein und setzt damit eine weitere europäische Regelung um. In vielen anderen europäischen Ländern, wurde bereits ein entsprechendes Punktesystem etabliert.
In Portugal wird es wie folgt ablaufen:
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Eine "Preistabelle" für Vergehen im Straßenverkehr finden Sie hier: Tabela atualizada das coimas do Código da Estrada