Die Steuernummer heißt offiziell NIF (Número Identificação Fiscal), umgangssprachlich auch n° Contribuinte (abgekürzt: n° contr.) genannt. Meist wird man allerdings nur nach der Karte an sich gefragt, dem Cartão Contribuinte. Jeder Einwohner hat eine Steuernummer, und falls Sie Ihren Wohnsitz in Portugal nehmen (oder Grundbesitz wie ein/e Ferienwohnung/haus erwerben), müssen Sie eine solche Steuernummer haben. Die NIF bleibt das ganze Leben hindurch dieselbe.
Der Cartão Contribuinte wird für portugiesische und brasilianische Staatsbürger nach und nach durch den Cartão de Cicadão ersetzt.
Beantragen
Die Steuernummer wird beim zuständigen Finanzamt (Serviços de Finanças) beantragt. Auch die jeweiligen "Bürgerbüros" in den einzelnen Gemeinden (Loja da Cidadão ->Suche) stellen die NIF aus, ebenso jene Ämter, die den Cartao de Cidadão (->Liste) ausgeben.
Sie benötigen dazu
- Ihren gültigen Pass/Personalausweis (Gültigkeitsdauer sollte mindestens 1 Jahr betragen)
- einen Nachweis Ihrer Adresse in Portugal (das kann ein Mietvertrag sein, aber auch die an Sie adressierte Rechnung der Wasserwerke/Stromerzeuger/Telefonanbieters)
- wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht dauerhaft in Portugal haben, benötigen Sie nicht - wie früher - einen representante - also Bevollmächtigten -, mit Wohnadresse in Portugal. Sondern Sie können sich als Non-Resident (= beschränkt steuerpflichtig) mit Ihrer deutschen Anschrift anmelden. Hierzu legen Sie Ihren Personalauweis/Reisepass vor und geben Ihre deutsche Adresse an.
Die NIF wird Ihnen sofort mitgeteilt und Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis in Papierform. Die Kosten für die Ausstellung der Número Identificação Fiscal liegen derzeit (Stand November 2018) bei € 10,20. Wer später einen Cartão Permanente de Cidadão da União Europeia beantragt, findet dort dann sowohl NIF wie auch die NISS (Número de Identificação de Segurança Social), also die Sozialversicherungsnummer eingetragen
Falls Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben (und beibehalten, also auch Ihre "normalen" Steuern in Deutschland bezahlen), geben Sie bei der Beantragung der NIF unbedingt die deutsche Wohnadresse an. Der Grund: Bei Angabe eines portugiesischen Wohnsitzes (auch wenn es lediglich eine Ferienwohnung ist), gelten Sie automatisch steuerlich in Portugal ansässig. Das hat Folgen: Nach der so genannten "unbeschränkten Steuerpflichtigkeit" muss man bei einem inländischen steuerlichen Wohnsitz sein gesamtes, weltweit erzieltes Einkommen in Portugal versteuern.
Zum e-Portal der portugiesischen Regierung
Steuernummer auch für Kinder
Seit März 2011 ist die Steuernummer auch bereits für Minderjährige Pflicht. Nur mit der Steuernummer seiner Kinder können diese in die eigene Steuererklärung aufgenommen werden und evtl. angefallene Kosten geltend gemacht werden.
Die Beantragung der Steuernummer für Minderjährige ist ebenfalls einfach:
Wenn es sich um das eigene Kind handelt, genügt meist die Anwesenheit eines Elternteils und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. In den meisten Fällen wird die Steuernummer (gerade in kleinen Ortschaften) sofort herausgegeben.
Bei Kindern mit portugiesischer Staatsbürgerschaft (aufgrund der Geburt in Portugal, auch wenn die Eltern eine andere Nationalität haben) sollte man der Einfachheit einen Cartão Cidadão beim Registo Civil, beantragen. Dieser Ausweis, im Scheckartenformat, ersetzt seit 2007 Ausweise wie Cartão Contribuinte, Cartão Utente (Krankenversicherungsausweis), Cartão Beneficiário da Segurança Social, Cartão Eleitor (Wählerausweis) sowie für Portugiesen noch den Personalausweis.