Erforderlichen Unterlagen
Eine Entsendung von Mitarbeitern ist in der Regel mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden. In Portugal versucht man jedoch, diesem Problem mithilfe des 2006 eigens dafür geschaffenen Programms "SIMPLEX" entgegenzuwirken - und das mit Erfolg. Eine Vielzahl innovativer Geschäftsprozesse wurde bereits optimiert, modernisiert und vereinfacht.
Vor der Abreise muss jedoch, spätestens zu diesem Zeitpunkt, die Arbeitsverwaltungsbehörde ACT (Autoridade para as Condições de Trabalho) informiert werden. Diese Mitteilung sollte die persönlichen Daten des zu entsendenden Arbeitnehmers, die voraussichtliche Dauer des Einsatzes und die Adresse des Arbeitsplatzes beinhalten.
Zusätzlich dazu besteht die Verpflichtung, der ACT eine Kontaktperson zu benennen. Während des gesamten Einsatzes in Portugal muss diese Kontaktperson auf Anfrage Nachweise über die in Portugal getätigten Tätigkeiten und Arbeitszeiten, Arbeitsverträge, Nachweise der Lohnauszahlung und Sozialversicherung vorlegen können.
Eine weitere Anforderung ist die Aufbewahrung von Dokumenten, einschließlich Kopien des Arbeitsvertrags, Lohnabrechnungen und Zahlungsnachweise, sowie die Erfassung der Arbeitszeiten an einem leicht zugänglichen und eindeutig identifizierten Ort in Portugal. Dies kann beispielsweise den Arbeitsplatz, die Baustelle oder die Betriebsbasis bzw. das Fahrzeug, mit dem der Service erbracht wird, umfassen.
All diese Dokumente müssen auf Anforderung der ACT vorgelegt werden, und zwar bis zu einem Jahr nach Beendigung des Einsatzes. Dabei ist zu beachten, dass die Dokumente entweder in portugiesischer Sprache vorliegen sollten oder von einer zertifizierten Übersetzung begleitet sein müssen.
Die Zusammenarbeit mit der ACT und die Einhaltung dieser Anforderungen sind entscheidend, um einen reibungslosen und erfolgreichen Einsatz von entsandten Arbeitnehmern in Portugal zu gewährleisten.
Baugewerbe
Durch die staatliche Regulierung im Baugewerbe ist es in Portugal verpflichtend, für jegliche Bauleistung eine Genehmigung einzuholen. Dies betrifft sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Wiederaufbau, der Erweiterung, dem Umbau, der Sanierung, der Reparatur, der Restaurierung oder sogar dem Abriss baulicher Anlagen.
Fachkräfte im Straßentransport
Im Bereich des Straßentransports gelten spezielle Regelungen für die Entsendung von Fahrern nach Portugal. Unternehmen aus der Europäischen Union, die Fahrer in Portugal einsetzen, müssen dies für jeden Fahrer über das Interne Marktinformationssystem (IMI) melden.
Tarifverträge
Im Straßentransportsektor gelten Tarifverträge (CCT), je nachdem, ob es sich um den Transport von Gütern oder Personen handelt.
Aufenthaltsdauer
Gemäß der EU-Entsenderichtlinie kann ein Arbeitnehmer in der Regel bis zu 24 Monate im Rahmen einer Entsendung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat arbeiten und dabei weiterhin in seinem Heimatland sozialversichert bleiben.
Falls die Entsendungsdauer über 24 Monate hinausgeht, ist eine Ausnahmevereinbarung, das sogenannte "acordo de exceção", erforderlich. Diese Vereinbarung muss zwischen dem entsendenden Unternehmen, dem entsandten Arbeitnehmer und den portugiesischen Behörden getroffen werden, um die Fortsetzung der Entsendung und die sozialversicherungsrechtliche Absicherung zu gewährleisten.
Infos zur Entsendung ACT und Formular: https://portal.act.gov.pt/Pages/Destacar_trabalhadores_para_Portugal.aspx
Infos für die entsandte Person:https://portal.act.gov.pt/Pages/Trabalhador_destacado_Portugal.aspx