Segurança Social - als Arbeitnehmer

Bei Arbeitnehmern, die nicht länger als 24 Monate in Portugal beruflich verweilen, können weiterhin von ihrem Ursprungsland versichert bleiben. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat diese Verlegung verlangt und der Arbeitnehmer ersetzt keinen anderen Arbeitnehmer. 

Weitere Infos unter: Segurança Social

Bei der Anmeldung müssen folgende Fragen beantwortet werden:

  • Beginn der Tätigkeit
  • Den Arbeitgeberwechsel
  • Die Dauer des Arbeitsvertrages

Die Anmeldung muss zwischen der Vertragsvereinbarung und dem 2. Arbeitstag erfolgen, und darf zusammen mit der Anmeldung des Arbeitgebers abgegeben werden. 
Formular unter: Seguranca Social

Informationen zum Beitrag aller Arbeiter, Angestellter und auch Freiberufler sind der Tabelle der Segurança Social unter der jeweiligen Kategorie mit dem Stichwort Cálculo das contribuições zu entnehmen. 

Online-Registrierung bei der Segurança Social

Ähnliche Artikel

RSS - Leben in Portugal

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.