Bei Arbeitnehmern, die nicht länger als 24 Monate in Portugal beruflich verweilen, können weiterhin von ihrem Ursprungsland versichert bleiben. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat diese Verlegung verlangt und der Arbeitnehmer ersetzt keinen anderen Arbeitnehmer.
Weitere Infos unter: Segurança Social
Bei der Anmeldung müssen folgende Fragen beantwortet werden:
- Beginn der Tätigkeit
- Den Arbeitgeberwechsel
- Die Dauer des Arbeitsvertrages
Die Anmeldung muss zwischen der Vertragsvereinbarung und dem 2. Arbeitstag erfolgen, und darf zusammen mit der Anmeldung des Arbeitgebers abgegeben werden.
Formular unter: Seguranca Social
Informationen zum Beitrag aller Arbeiter, Angestellter und auch Freiberufler sind der Tabelle der Segurança Social unter der jeweiligen Kategorie mit dem Stichwort Cálculo das contribuições zu entnehmen.