Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Portugal haben, sind Sie auch als ausländischer Staatsbürger berechtigt, an Wahlen teilzunehmen. Das betrifft - für EU-Bürger - die Wahlen zum Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen.  Diese finden in diesem Jahr am 1. Oktober statt. Letzter Termin zur Einschreibung bei der Junta de Freguesia ist 60 Tage vor der Wahl, für 2017 also der 31. Juli.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind

  • alle EU-Bürger aus Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. 
  • Staatsbürger aus Ländern, mit denen Portugal ein entsprechendes Abkommen hat. Das sind Brasilien, Cabo Verde, Argentinien, Chile, Kolumbien, Peru, Uruguay und Venezuela sowie Island, Norwegen und Neuseeland. 

Wo muss man sich registrieren?

Wenn Sie an den Wahlen teilnehmen möchten, müssen Sie sich vorher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Dies geschieht bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes, also bei der entsprechenden Junta de Freguesia. Möglich ist die Eintragung auch bei der SEF (Ausländerbehörde). Eine Online-Registrierung ist NICHT möglich, man muss persönlich vorsprechen. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es zu empfehlen, sich eher bei der Gemeindeverwaltung (in großen Städten Ihres Wohnviertels/Bezirks) registrieren zu lassen als bei der SEF. 

Kann ich mich am Wahltag registrieren oder gibt es einen festen Stichtag?

Spätestmöglicher Termin ist 60 Tage vor der Wahl, also in diesem Fall bis zum 31. Juli 2017.

Welche Dokumente sind für die Registrierung im Wählerverzeichnis nötig?

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Certificado de Registro oder Cartão de Residência permanente

 Mehr Infos  auf Englisch

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