Der Vertrag von Lissabon - was ist das eigentlich?
Am 1.12.2009 trat der "Vertrag von Lissabon" in Kraft.
Damit gibt es in Europa einen ständigen Präsidenten und nicht mehr - wie bisher - eine alle sechs Monate unter den 27 Mitgliedsstaaten rotierende EU-Ratspräsidentschaft.
Dieser EU-Ratpräsident wird jeweils zweieinhalb Jahre im Amt sein.
Der erste Präsident ist der Belgier Herman Van Rompuy.
Lediglich in den verschiedenen Ministerräte werden sich die EU-Länder auch künftig abwechselnd den Vorsitz teilen.
Als zweite große Neuerung gibt es künftig einen "EU-Außenminister", nämlich das Amt des "Hohen Vertreters der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik". Für diesen Posten - der jeweils eine Amtszeit von 5 Jahren hat - wurde Catherine Ashton nominiert.
Weitere Neuerungen des Vertrags von Lissabon sind beispielsweise:
- Ab 2014 gibt es Mehrheitsentscheidungen mit der "doppelten Mehrheit":
Damit soll die Gleichheit der Mitgliedsstaaten und der Bürger gewährleistet sein.
Beschlüsse treten nur dann in Kraft, wenn 55% der Mitgliedsländer und zugleich 65% der EU-Bevölkerung zustimmen. - Ab 2014 wird außerdem die Zahl der EU-Kommissare verkleiner: auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedsstaaten.
- Die nationalen Parlamente erhalten ein größeres Mitspracherecht bei europäischen Gesetzgebungsverfahren.
- Das Europaparlament entscheidet künftig gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den Haushalt der EU.
Die Zahl der Abgeordneten des Europaparlaments wird von 785 auf 750 gesenkt. - Offiziell ist es nun möglich, dass ein Staat freiwillig aus der EU austritt.
Striktere Beitragskriterien sollen dafür sorgen, dass beitrittswillige Staaten die Werte der EU respektieren und sich verpflichten, diese zu fördern. - Die Charta der EU-Grundrechte wird in allen Mitgliedsländern rechtsverbindlich. Das betrifft z.B. Arbeits- und Sozialrechte aller Bürger der EU, die dann auch beim EU-Gerichtshof einklagbar sind.
Zwar sind die EU-Grundrechte nicht Bestandteil der EU-Verträge, doch die Charta wird ausdrücklich anerkannt und hat "dieselbe Rechtsverbindlichkeit".
Ausnahmeregelungen gelten für Großbritannien und Polen. - Künftig gibt es ein "Bürgerbegehren":
Die EU-Kommission muss tätig werden, wenn per Unterschriftenliste mindestens 1 Million wahlberechtigter EU-Bürger zu einem bestimmten Problem ein Gesetz verlangt.
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