Informationen von VisitPortugal
Einfuhrbestimmungen für Reisende aus EU-Ländern
Folgende Waren (zum Eigenverbrauch) dürfen maximal eingeführt werden:
Tabakwaren
- 800 Zigaretten,
- 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück)
- 200 Zigarren
- 1 kg Rauchtabak
Alkoholische Getränke
- 10 Liter destillierte Getränke und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% vol.
- 20 Liter destillierte Getränke und Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Saké oder
- ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22% vol oder weniger;
- 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
- 110 Liter Bier
Einfuhrbestimmungen für Reisende aus Drittländern
Man bezahlt als Reisender aus Nicht-EU-Ländern nur dann keine Mehrwertsteuer oder andere Sonderabgaben, wenn die mitgeführten Waren für den Eigenbedarf bestimmt sind und die folgenden Mengen nicht überschreiten:
Tabakwaren (wenn der Reisende mindestens 17 Jahre alt ist)
- 200 Zigaretten ODER
- 100 Zigarillos ODER
- 50 Zigarren ODER
- 250 g Rauchtabak ODER
- Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkoholische Getränke (wenn der Reisende mindestens 17 Jahre alt ist)
- Ein Liter destillierte Getränke und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22% Vol. ODER
- insgesamt zwei Liter destillierte Getränke und Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22% Vol.; Schaumweine, Likörweine UND
- insgesamt zwei Liter nicht schäumende Weine.
Parfums (wenn der Reisende mindestens 15 Jahre alt ist)
- 50 Gramm Parfum und 250 ml Eau de Toilette
Kaffee ( wenn der Reisende mindestens 15 Jahre alt ist)
- 500 Gramm oder 200 g Kaffeeextrakte und -essenzen
Tee (wenn der Reisende mindestens 15 Jahre alt ist)
- 100 Gramm oder 40 Gramm Teeextrakte und -essenzen
Andere Waren
- Die Einfuhr von Waren bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro ist abgabenfrei; für Reisende unter 15 Jahren gilt eine niedrigere Freigrenze von 90 Euro.