Informationen von VisitPortugal

Allgemeines

In Portugal herrscht Rechtsverkehr. An Plätzen, Kreuzungen und Abzweigungen gilt – falls nicht anders ausgeschildert – die Regel „rechts vor links“. Im Kreisverkehr hat derjenige Vorfahrt, der bereits innerhalb des Kreisels fährt. Die Verkehrsschilder entsprechen den internationalen Normen.

Wer in Portugal Auto fährt, muss stets diese Papiere bei sich führen:

  • das persönliche Ausweispapier – also Personalausweis (für EU-Bürger) oder Reisepass (Drittländer)
  • den Führerschein
  • einen Versicherungsnachweis (dabei wird immer noch die Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen);
  • den Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares Dokument, das als Nachweis für den rechtmäßigen Besitz des Fahrzeugs dient
  • die Urkunde zur Identifizierung des Fahrzeugs (Fahrzeugschein) oder ein gleichwertiges Dokument.

Höchstgeschwindigkeit

Die Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für PKWs ohne Anhänger und Motorräder beträgt

  • innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
  • auf gewöhnlichen Straßen: 90 km/h
  • auf Schnellstraßen, die nur vom Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen: 100 km/h
  • auf den Autobahnen: 120 km/h.

Bußgelder sind direkt an Ort und Stelle zu zahlen.

Gurtpflicht und Handy im Auto

Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist gesetzlich vorgeschrieben.
Laut Straßenverkehrsordnung ist die Benutzung von Mobiltelefonen beim Autofahren untersagt und steht unter Strafe, es sein denn, im Fahrzeug ist eine Freisprechanlage installiert oder der Fahrer benutzt ein Telefon mit Head-Set.

Fahrer mit Behinderungen

Ob jemand ein Kraftfahrzeug führen darf, hängt in Portugal einzig und allein von der körperlichen und geistigen Eignung ab. Eventuelle Einschränkungen oder notwendige Umrüstungen müssen im Führerschein vermerkt werden.
Hat jemand mit  Behinderung eine in Portugal gültige Fahrerlaubnis, so kann er ein Fahrzeug führen, vorausgesetzt, die der Situation angepassten Einschränkungen werden beachtet bzw. die entsprechenden Anpassungen des Fahrzeugs sind vorhanden.
Die einheitlichen, von einem der 27 EU-Mitgliedsländer ausgestellten Behindertenparkausweise werden in Portugal anerkannt. Die für Behinderte reservierten Parkplätze sind entsprechend gekennzeichnet. Im absoluten Notfall darf auch an anderen Stellen geparkt werden, allerdings nur für kurze Zeit; Fußgänger und Straßenverkehr dürfen dadurch nicht behindert werden.

Mautpflichtige Straßen

Alle Mautstellen verfügen über die „Via Verde“ – eine extra Fahrbahn, für all jene, bei denen die Zahlungen via Abbuchung vom Bankkonto erfolgt. Als Tourist sollten Sie diese Fahrbahn also meiden.

Promillegrenzen

Die Promillegrenze in Portugal beträgt 0,5 Promille. Verstöße werden je nach Blutalkoholkonzentration mit gestaffelten Strafen geahndet:

  • Zwischen 0,5 und 0,8 Promille: schwere Ordnungswidrigkeit, Fahrverbot zwischen 1 Monat und 1 Jahr und einer Geldbuße in Höhe von 250 bis 1.250 Euro
  • Zwischen 0,8 und 1,2 Promille: sehr schwere Ordnungswidrigkeit, Fahrverbot zwischen 2 Monaten und 2 Jahren und ein Bußgeld von 500 bis 2.500 Euro
  • 1,2 Promille oder mehr: Straftat – Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder der Zahlung von bis zu 120 Tagessätzen; darüber hinaus Entzug der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu drei Jahren.

Bußgelder müssen sofort an Ort und Stelle bezahlt werden. Genauere Informationen erhält man auf der Webseite des
portugiesischen Straßenverkehrsamts IMTT

Mietwagenstationen

findet man an allen Flughäfen, Zielbahnhöfen des internationalen Schienenverkehrs sowie in allen wichtigeren Ortschaften. Für Fahrer mit körperlichen Gebrechen stehen auch - am besten vorab reservieren - Fahrzeuge mit Automatikgetriebe oder Spezialausstattung zur Verfügung. Voraussetzung für die Vermietung eines Wagens ist:

  • Das Mindestalter von 21 bzw. 25 Jahren – entsprechend den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Autovermieters
  • Ordnungsgemäße Ausweispapiere (bei EU-Bürgern genügt der Personalausweis, bei anderen Staatsangehörigen ein gültiger Reisepass)
  • Das Vorliegen eines seit mindestens einem Jahr gültigen Führerscheins.

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Kann denn Fado fade sein

Das "Portugalbuch", das lange vergriffen war, ist nun wieder neu aufgelegt: erweitert, ergänzt, aktualisiert.