Informationen von VisitPortugal

Seit 1. Januar 2008 ist in Portugal das Rauchen in allen geschlossenen öffentlichen Einrichtungen untersagt.

Das Rauchverbot gilt für

  • sämtliche öffentliche Gebäude
  • Arbeitsplätze
  • öffentliche Verkehrsmittel
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Labors und Apotheken
  • Bildungseinrichtungen
  • geschlossene Räume in sportlichen Einrichtungen
  • Museen
  • Einrichtungen, in denen Getränke und Lebensmittel verkauft werden
  • Parkhäuser
  • Theater
  • Kinos und Konzerthäuser
  • Bibliotheken
  • Hotels und Gaststätten
  • Servicebereiche
  • Tankstellen.

Restaurants, Kneipen und Diskotheken mit einer Fläche von über 100 Quadratmetern haben das Recht, Raucherzonen einzurichten, die über adäquate Entlüftungsanlagen verfügen müssen und deren Fläche nicht größer sein darf als 30% der Gesamtfläche des Lokals.

Die Besitzer von Restaurants, Bars und Diskotheken mit einer Fläche von unter 100 Quadratmetern können ihr Lokal entweder als Raucher- oder als Nichtraucherlokal kennzeichnen. Die entsprechende Beschilderung muss auch von außen gut sichtbar angebracht werden. Diese Lokale müssen über gute Lüftungsmöglichkeiten verfügen.

E-Zigaretten (cigarro electrónico)

Derzeit noch erlaubt, gilt nach einem EU-Gesetz aus dem Jahr 2014 ab Mai 2016 das Rauchverbot auch für E-Zigaretten. E-Zigaretten mit einem Nikotinwert von mehr als 0,20 mg/ml sind dann auch rezeptpflichtig.
Mehr Infos zum EU-Gesetz

Geldstrafen bei Verstößen gegen das Rauchergesetz

  • von € 50 bis zu € 750 für Raucher, die das Verbot nicht respektieren
  • von € 50 bis zu € 1.000 für Besitzer von privaten Einrichtungen
  • Von € 2.500 bis zu € 10.000, von € 10.000 bis zu € 30.000 oder von € 30.000 bis zu € 250.000 je nach Verstoß für Gesellschaften oder Vereine, für die Führung oder die Hauptverantwortlichen von Organisationen, Einrichtungen und Ämtern, die gegen die Vorgaben des Gesetzes verstoße

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