Informationen von VisitPortugal
Seit 1. Januar 2008 ist in Portugal das Rauchen in allen geschlossenen öffentlichen Einrichtungen untersagt.
Das Rauchverbot gilt für
- sämtliche öffentliche Gebäude
- Arbeitsplätze
- öffentliche Verkehrsmittel
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Labors und Apotheken
- Bildungseinrichtungen
- geschlossene Räume in sportlichen Einrichtungen
- Museen
- Einrichtungen, in denen Getränke und Lebensmittel verkauft werden
- Parkhäuser
- Theater
- Kinos und Konzerthäuser
- Bibliotheken
- Hotels und Gaststätten
- Servicebereiche
- Tankstellen.
Restaurants, Kneipen und Diskotheken mit einer Fläche von über 100 Quadratmetern haben das Recht, Raucherzonen einzurichten, die über adäquate Entlüftungsanlagen verfügen müssen und deren Fläche nicht größer sein darf als 30% der Gesamtfläche des Lokals.
Die Besitzer von Restaurants, Bars und Diskotheken mit einer Fläche von unter 100 Quadratmetern können ihr Lokal entweder als Raucher- oder als Nichtraucherlokal kennzeichnen. Die entsprechende Beschilderung muss auch von außen gut sichtbar angebracht werden. Diese Lokale müssen über gute Lüftungsmöglichkeiten verfügen.
E-Zigaretten (cigarro electrónico)
Derzeit noch erlaubt, gilt nach einem EU-Gesetz aus dem Jahr 2014 ab Mai 2016 das Rauchverbot auch für E-Zigaretten. E-Zigaretten mit einem Nikotinwert von mehr als 0,20 mg/ml sind dann auch rezeptpflichtig.
Mehr Infos zum EU-Gesetz
Geldstrafen bei Verstößen gegen das Rauchergesetz
- von € 50 bis zu € 750 für Raucher, die das Verbot nicht respektieren
- von € 50 bis zu € 1.000 für Besitzer von privaten Einrichtungen
- Von € 2.500 bis zu € 10.000, von € 10.000 bis zu € 30.000 oder von € 30.000 bis zu € 250.000 je nach Verstoß für Gesellschaften oder Vereine, für die Führung oder die Hauptverantwortlichen von Organisationen, Einrichtungen und Ämtern, die gegen die Vorgaben des Gesetzes verstoße