Zusätzlicher Schutz: die Auslandsreisekrankenversicherung

Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung ist für jeden gesetzlich Versicherten zu überlegen. Sind Sie privatversichert, sollten Sie prüfen, ob Ihr bestehender Krankenversicherungsschutz ausreichend ist.

Reisekrankenversicherungen werden individuell von den Versicherungsgesellschaften aufgelegt, es gibt also im Unterschied zur „normalen“ gesetzlichen Krankenversicherung keine weitgehend einheitlichen Versicherungsbedingungen. Es empfiehlt sich deshalb, Preise und Leistungen zu vergleichen. Die Stiftung Warentest und Verbraucherverbände helfen dabei.

Auslandsreisekrankenversicherungen sind im Übrigen recht preiswert. Bei einem mehr als 14tägigen Urlaub „rechnet” sich meist schon eine Versicherung für das ganze Jahr – die ist nämlich kaum teuerer. Es gibt Angebote schon ab 6,50 Euro. Der ADAC bietet beispielsweise solch einen ganzjährigen Auslandskrankenschutz an: Ab einem Jahresbeitrag von 17 Euro ist die ganze Familie versichert. Eine zusätzliche Unfallversicherung hilft mit finanziellen Leistungen – etwa dann, wenn aufgrund eines schweren Unfalls eine dauerhafte Invalidität zurückbleibt. Den ADAC-Unfallschutz gibt es ebenfalls - ab 59 Euro im Jahr (Singlevertrag).

Viele Kreditkartenunternehmen bieten ebenfalls Auslandsreisekrankenversicherungsschutz an. Klären Sie hier, ob Sie immer versichert sind oder nur dann, wenn Sie die Reise mit der Kreditkarte bezahlen.

Achten Sie besonders darauf,

  • inwieweit Vorerkrankungen ausgeschlossen sind.
    Tritt eine Krankheit dann während der Reise erneut auf, sind Sie nicht versichert. Häufig ist hier das Merkmal der „Unvorhersehbarkeit“ entscheidend. Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt grundsätzlich nur bei unvorhersehbaren Erkrankungen. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach und für Laien oft schwer nachzuvollziehen.
  • ob und unter welchen Voraussetzungen ein Krankenrücktransport eingeschlossen ist.
    In der Regel muss vor Ort von einem Arzt die Notwendigkeit des Rücktransports bescheinigt werden.
    Vorsicht Falle: Einige Versicherungen zahlen nur, wenn ein Rücktransport „medizinisch notwendig“ ist. Unproblematischer ist die Klausel, die einen Rücktransport erlaubt, „wenn ein Arzt ihn für sinnvoll hält“.
  • für welche Zeit nach Erkrankung Leistungen wirklich versichert sind.
    Der Versicherungsschutz kann z.B. zwei Wochen nach Erkrankung enden, so dass Sie weitergehende Leistungen dann selbst zahlen müssen.
  • für welche Reisedauer der Versicherungsschutz besteht.
    In der Regel werden nur Urlaubsreisen mit einer Dauer von 40 bis 80 Tagen in den Versicherungsschutz einbezogen. Bei längeren Reisen wird der Versicherungsschutz erheblich teurer. Andererseits: Wenn Sie eine Jahresversicherung abgeschlossen haben, gilt diese auch für mehrere Reisen im Jahr, also beispielsweise bei einem 60-tägigen Schutz auch für vier Reisen von je 14 Tagen.
  • ob eine 100% Kostendeckung nur bei dem Vermerk „medizinisch sinnvoll und ärztlich vertretbar“ gewährleistet ist;
  • ob keine Einschränkung des Versicherungsschutzes beispielsweise bei chronischen Erkrankungen oder aufgrund einer Altersbegrenzung (häufig werden Versicherungen nur bis zum 65. bzw. 70. Lebensjahr angeboten) erfolgt.

Was die Auslandsversicherung bezahlt

Die Auslandsreisekrankenversicherung ersetzt dem Versicherten lediglich die entstandenen Krankheitskosten. Sie müssen diese Kosten „vorschießen“, sie also direkt vor Ort bezahlen. Schon zur Absicherung dieses Risikos ist daher die Mitnahme einer Kreditkarte, die von Ärzten, Krankenhäusern usw. ohne weiteres akzeptiert wird, sinnvoll. Bezahlt werden insbesondere (Leistungskatalog):

  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • vom Arzt verordnete Arzneien, Verband- und Heilmittel
  • 100% Erstattung von ambulanter ärztlicher Behandlung, Röntgendiagnostik und Operationen, schmerzstillender Zahnbehandlung, einfachen Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz, Krankenhausaufenthalt (ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung, Verpflegung), Transport zum nächsten Krankenhaus durch Rettungsdienste, ärztlich angeordneter oder medizinisch notwendiger Transport zum Krankenhaus im Wohnort, Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland.

Achten Sie darauf, eine spezifizierte Rechnung zu erhalten. Sie muss das Behandlungsdatum, die Diagnose und die Gebühr beinhalten. Die Krankenkassen rechnen nur vollständig ausgefüllte und übersetzte Atteste ab. Bewahren Sie die Originalbelege der ärztlichen Behandlung auf jeden Fall auf und lassen Sie sich bei teuren medizinischen Eingriffen die Kostenübernahme vorher per Fax bestätigen.

Extrahinweis

  • Wer sich an organisierten Sportveranstaltungen beteiligt, sollte vorher prüfen, ob die Versicherung auch dafür Schutz bietet.

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