Was können deutsche Auslandskonsulate im Notfall wirklich für uns tun, und was liegt in unserem eigenen Verantwortungs- und Vorsorgebereich?
Der Fachjournalist und Sachbuchautor Michael Setz-Kuss beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema „Deutsche im Ausland“ (Leben, Arbeiten, Schule, Studium, Geschäfte, Urlaub, Freizeit, Kultur und Kontakte für Deutsche in Europa und Übersee). Dazu hält er an Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen Seminare und Vorbereitungskurse.
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Wer ist für Deutsche im Ausland die zuständige Behörde? Die Botschaft oder das Konsulat?
Fälschlicherweise wird „die Botschaft“ oft als jene deutsche Anlaufstelle angesehen, die im Ausland in Notfällen weiterhilft.
Aber man sollte sich bewusst machen:
- Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland ist für die politischen bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Gastland auf höchster, also auf diplomatischer Ebene zuständig.
- Das Konsulat oder Generalkonsulat ist im Ausland der erste Ansprechpartner für Urlauber und Residenten.
Für Hilfe und Informationen bzw. für administrative Aufgaben für Deutsche im Ausland sind also die Konsulate zuständig.
Pro Gastland gibt es nur eine einzige Botschaft, die meist in der Hauptstadt/dem Regierungssitz des entsprechenden Landes angesiedelt ist. Zusätzlich kann es mehrere Generalkonsulate, Konsulate oder konsularische Außenstellen geben, die sich in verschiedenen Regionen des Landes befinden.
Beispiel Portugal:
Es gibt eine Konsularabteilung innerhalb der deutschen Botschaft in Lissabon sowie Honorarkonsulate in Porto, an der Algarve und auf den Azoren.
Umgekehrt hat Portugal seine Botschaft in Deutschland in der Bundeshauptstadt Berlin und derzeit drei Konsulate in Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart.
Allerdings gibt es in kleineren Staaten – besonders in Asien, Afrika und Lateinamerika – oft nur die "Deutsche Botschaft", die dann – mitunter in Personalunion – gleichzeitig die Aufgaben der Konsularabteilung wahrnimmt. Bei schweren Unglücksfällen, Terrorismus oder großen Katastrophen (wie etwa beim Tsunami 2004 in Südostasien) ist in der Regel die Botschaft bzw. der Botschafter/die Botschafterin federführende Anlaufstelle.
Das Auswärtige Amt in Berlin hat über 230 diplomatische Stellen im Ausland mit etwa 9000 Mitarbeitern zu betreuen.
Wenn ich im Ausland kein Geld oder Schulden habe (vielleicht wegen Diebstahl oder wegen anderweitigem Verlust), kann ich dann zum Konsulat gehen und mir dort Geld geben lassen?
Nein!
Von einem deutschen Auslandskonsulat bekommen Sie nur in den seltensten Ausnahmefällen etwas Bargeld.
Konsulate sind keine Bank, keine Sparkasse, kein Kreditinstitut und vor allem kein Sozialamt. Die Mitarbeiter im Konsulates stellen lediglich die Technik zur Verfügung (z.B. Telefon, Fax, PC zum Versand von Emails), damit Sie in der Heimat Kontakt mit jenen Stellen aufnehmen, die Ihnen finanziell weiterhelfen können. Zum Beispiel Ihre Bank, Ihr Automobilclub, Ihre Familie, Ihr Arbeitgeber etc.pp.
Erst wenn alle Stricke reißen, wenn absolut überhaupt niemand Ihnen weiterhilft oder Geld überweisen kann, liegt es im Ermessen des Konsulates, Ihnen eine Rückreisemöglichkeit auf dem preiswertesten Weg zu ermöglichen und etwas Zehrgeld zu zahlen.
Da dieses Reisegeld aber aus Steuermitteln kommt, handelt es sich lediglich um ein Darlehen, das Sie vier Wochen nach Ihrer Rückkehr in Deutschland zurückzahlen müssen. Und: Dieser Fall betrifft im Allgemeinen keine Urlaubs- oder Geschäftsreisenden, da diese in aller Regel über Kreditbriefe, Bank- und Kreditkarten, Scheckhefte der Automobilclubs oder zumindest über Familien- oder Arbeitskontakte in Deutschland verfügen.
Ein deutsches Gericht hat geurteilt: „Wer als Deutscher sich ins Ausland begibt, hat eigenverantwortlich vorzusorgen und den Ablauf einer Reise durch eine entsprechende finanzielle und materielle Absicherung zu verantworten. Dies kann heute mit den modernen Mitteln von Reiseversicherungen oder Bankkarten bzw. durch schnelle internationale Geldüberweisungen gewährleistet werden.
Ein deutsches Auslandskonsulat gewährt also Hilfe zur Selbsthilfe durch den Rat der Konsulatsmitarbeiter und Bereitstellung der Infrastruktur.
Aber aufgepasst:
Aufgelaufene Hotelrechnungen, Schulden oder Krankenhausaufenthalte werden vom Konsulat nicht finanziert. In Extremfällen – wie bei der Flutwelle in Asien – wird selbstverständlich eine andere und großzügigere Handhabung erfolgen. Hier kommen auch Bundeswehr- oder andere Hilfsflugzeuge zum Einsatz. Diese Situationen sind jedoch nicht mit einem Ballermannurlaub auf Mallorca, bei dem man vielleicht abgezockt wurde, oder einem privaten Trekkingurlaub zu vergleichen, bei dem man sich verletzt und deshalb in ärztliche Behandlung muss.