Portugal hat mit der Portaria n.º 131/2026/1, de 30 de março ein Verfahren zur Maut-Befreiung auf bestimmten Abschnitten der A2 und A6 im Alentejo geregelt. Veröffentlicht wurde die Verordnung im Diário da República unter der Kennung 1078137066.
Die Regelung schafft keine allgemeine Mautfreiheit. Sie gilt nur für einen begrenzten Kreis von Berechtigten und betrifft zwei genau bezeichnete Autobahnabschnitte. Grundlage ist Artikel 203 des Staatshaushaltsgesetzes 2026, dessen Vorgaben mit der Portaria umgesetzt werden.
Welche Strecken betroffen sind
Erfasst sind laut Verordnung
die A6 zwischen dem Knoten A2/A6/A13 und Caia
die A2 zwischen dem Knoten A2/A6/A13 und Almodôvar
Die A13 wird im Wortlaut der Regelung nur im Zusammenhang mit dem Knoten A2/A6/A13 genannt. Als eigener befreiter Streckenabschnitt ist sie in der Portaria nicht ausgewiesen.
Wer begünstigt ist
Die Befreiung richtet sich an natürliche und juristische Personen, also an Privatpersonen und Unternehmen, die ihren Wohnsitz beziehungsweise Sitz im Einzugsgebiet der betroffenen Abschnitte haben. Die Maßnahme ist damit regional begrenzt.
Nach Angaben der portugiesischen Regierung soll sie die Mobilitätskosten in einer Region mit niedriger Bevölkerungsdichte senken.
Welche Voraussetzungen gelten
Die Befreiung tritt nicht automatisch ein. Erforderlich ist ein elektronischer Mautdienst mit Identifikator, der dem Kennzeichen des Fahrzeugs zugeordnet ist. Zudem muss die Befreiung beantragt werden.
Ein bestehender Via-Verde-Vertrag allein genügt daher nicht. Maßgeblich ist, ob das Fahrzeug im Rahmen des vorgesehenen Verfahrens als berechtigt registriert wurde.
Was für den Antrag erforderlich ist
Für die Zuordnung zur Befreiung sind Nachweise zur Fahrzeugidentifikation und zur Berechtigung des Antragstellers vorzulegen. Dazu gehört insbesondere der Nachweis der Fahrzeugzulassung. Bei Leasingfahrzeugen ist zusätzlich ein entsprechender Nachweis des Leasinggebers erforderlich.
Nach der Prüfung gilt die Zuordnung ab dem Tag des Antrags für ein Jahr. Danach ist eine jährliche Erneuerung vorgesehen.
Seit wann die Regelung gilt
Die Portaria wurde am 30. März 2026 veröffentlicht. Nach der juristischen Analyse zum Diário da República trat sie am 1. April 2026 in Kraft. Die portugiesische Regierung erklärte zugleich, die Befreiung starte auf den betroffenen Abschnitten ab dem 8. April 2026. Das spricht dafür, dass zwischen Inkrafttreten und praktischer Umsetzung einige Tage lagen.
